Blog > September 2017 > Schwerbehindertenausweis & Grad der Behinderung

Schwerbehindertenausweis & Grad der Behinderung

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Mit dem Schwerbehindertenausweis werden dir Nachteilsausgleiche ermöglicht, wie beispielsweise die blaue Parkkarte für Behindertenparkplätze. Doch zuvor muss die Behinderung beurteilt und als Schwerbehinderung anerkannt werden. Anschließend wird der Grad der Behinderung festgelegt. Dies übernimmt das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten (ASA), je nachdem, wer hierfür in deinem Bundesland zuständig ist. Sie halten entsprechende Vordrucke bereit, die man sorgfältig ausfüllen muss.

Manche Regionen stellen über die Seiten der VdK Formulare oder ELSA-geprüfte Anträge bereit. Kannst du für deinen Wohnsitz keinen herunterladen, reicht auch im ersten Schritt ein formloser Antrag, den du an das Versorgungsamt stellst. Sie schicken dir dann die entsprechenden Unterlagen zu. Das Datum deines Antrages ist jedoch mit dem Eingangsdatum deines formlosen Antrages gleichzusetzen.

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Antrag auf Schwerbehinderung nicht alleine ausfüllen

Ein Vordruck verleitet häufig dazu, dass man für sich selbst oder für Familienmitglieder einfach das Formular ausfüllt und einreicht. Doch für die richtige Bearbeitung benötigt das Versorgungsamt mehrere Unterlagen. Insbesondere die aktuellen Befunde der behandelnden Ärzte und Reha-Kliniken spielen für die Entscheidung eine tragende Rolle. Am besten legt man diese dem Antrag direkt bei. So sparst du der Behörde zusätzliche Papierarbeit und sie können deine Angelegenheit schneller bearbeiten.

Bei der Prüfung des Antrags wird geklärt, wie lange die Behinderung schon besteht, in welcher Form sie vorliegt und wie die langfristige Prognose aussieht. Wenn du beispielsweise nur für sechs Monate auf einen Rollstuhl angewiesen bist, liegt aus Behördensicht keine Behinderung vor, da die Maßnahme nur temporär ist. Anders ist es, wenn du zum Beispiel aufgrund einer chronischen Erkrankung dauerhaft auf Gehhilfen angewiesen bist.

Das alles müssen Ärzte, Krankenkassen, Pflegeversicherungen und Reha-Kliniken glaubhaft darstellen. Daher ist es sehr wichtig, mit allen beteiligten Ärzten vorher über dein Vorhaben zu sprechen. Sie können dann ihre Arztbriefe entsprechend formulieren, damit das Ergebnis zu deinem Vorteil ausfällt. Wenn du einen Betreuer bei der Reha hast, solltest du auch mit ihm oder ihr darüber sprechen. Die Betreuer beziehungsweise Berater haben häufig bereits Erfahrung und können dich bei der Antragsstellung unterstützen.

Hartnäckig bleiben

Manchmal kann es sein, dass das Versorgungsamt deinen Antrag ablehnt oder deine Behinderung viel geringer einstuft als es eigentlich der Fall ist. Hier solltest du nicht gleich Widerspruch einlegen. In diesen Fällen kann es nämlich sehr lange dauern, bis du wieder eine Antwort erhältst. Ein Neuantrag wird in der Regel schneller bearbeitet als der Widerspruch. Wenn beispielsweise dein Antrag abgelehnt wurde, solltest du nochmal überprüfen, ob vielleicht ausschlaggebende Unterlagen, z.B. von der Pflegeversicherung, gefehlt haben und diese einfordern. Sprich auch noch einmal mit den beteiligten Ärzten oder Betreuern darüber. Anschließend kannst du einen neuen Antrag stellen.

Viel schwieriger ist es natürlich, den einmal anerkannten Behinderungsgrad zu verändern – es ist natürlich aber auch nicht unmöglich. Aktuellere Befunde und Gutachten unterstützen dich in diesem Fall genauso wie beim Erstantrag. Lass dir von deinem Berater oder behandelnden Arzt Tipps geben, wie du am besten vorgehst. Insbesondere, wenn du auf eine blaue Parkkarte für Behindertenparkplätze aus bist, brauchst du einen Schwerbehindertenausweis. Dieser wird jedoch erst ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt.

Der Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung ist ein bundesweit einheitlicher Maßstab, den die Versorgungsämter verwenden, um festzustellen, wie nachteilig sich deine Behinderung auf den Alltag auswirkt. Er wird häufig einfach als GdB abgekürzt. Dabei gibt es Abstufungen in Zehnergraden. Wie er ermittelt wird, ist sehr kompliziert und richtet sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Anhand der Arztbriefe und einer im Gesetz verankerten Tabelle legt der Beamte den GdB für jeden einzelnen Befund fest.

Der Antrag auf Schwerbehinderung wird ab einer Schwere von 20 bearbeitet. Jede Behinderung wird dabei individuell geprüft und bewertet. Dabei werden die Grade nicht addiert, sondern lediglich die schwerwiegendste Behinderung berücksichtigt. Für den Schwerbehindertenausweis und somit Zugang zu vielen Nachteilsausgleichen ist Stufe 50 erforderlich. Wer aufgrund einer Querschnittslähmung im Rollstuhl sitzt, hat also nicht den gleichen GdB wie jemand, der wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit beide Beine verloren hat. In beiden Fällen dürfte aber eine Schwerbehinderung und somit mindestens Stufe 50 erreicht sein.

F55

Ganz klar: Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist keine leichte Aufgabe. Daher solltest du den Antrag nie im Alleingang stellen. Dein Berater in der Reha oder auch dein Arzt sind wichtige Mitstreiter für deine Sache und sollten daher von Anfang an dabei sein. Mit viel Geduld und Ausdauer kommst du – wie bei so vielem im Leben – früher oder später ans Ziel!