Blog > Oktober 2017 > Steuervorteile bei Behinderung

Steuervorteile bei Behinderung

Veröffentlicht:

Teilen:

Take it offline!

This Education in Motion resource is also available as a printable PDF.

Download PDF

Die Einkommenssteuererklärung ist bereits eine Kunst für sich – erst recht, wenn man in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen will. Die Vorteile sind aber nicht unerheblich. Da lohnt es sich auch, sich genauer mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.

Steuerfreibeträge als Nachteilsausgleich

Je nach Grad der Behinderung (GdB) steht dem Steuerzahler ein Pauschbetrag, der sogenannte  Steuerfreibetrag zu. Ab einem GdB von 25 liegt die Höhe bei 310. Bei 95 bis 100 beträgt dieser sogar 1.420 Euro. Menschen, die laut Schwerbehindertenausweis „hilflos“ oder blind sind, stehen 3.700 Euro zu.

Es bleibt dem Steuerzahler überlassen, ob dieser Pauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt oder ob dieser als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Bei Eintrag auf die Lohnsteuerkarte hast du für das entsprechende Jahr netto mehr Geld zur Verfügung.

Für die Variante mit der Lohnsteuerkarte musst du beim Finanzamt nachweisen, dass du eine Behinderung hast. Dies geht mit deinem Schwerbehindertenausweis oder einer besonderen Bescheinigung durch das Versorgungsamt. Auch ein Rentenbescheid kann als Nachweis dienen. Je nach GdB erhältst du dann den dir zustehenden Pauschbetrag.

Übrigens: Der Steuerfreibetrag kann rückwirkend beantragt werden. Geht aus der Bescheinigung des Versorgungsamtes hervor, dass deine Behinderung längere Zeit zurückliegt, kannst du deinen Anspruch geltend machen und Geld vom Staat zurückbekommen.

Der Pauschbetrag gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Kinder mit Behinderungen. In diesem Fall können Eltern von dem Anspruch genau so lange profitieren, wie sie Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten. Nimmt das Kind allerdings eine Arbeit auf, geht der Anspruch auf das Kind zurück.

Außergewöhnliche Belastung geltend machen

Mit den Steuerfreibeträgen sollen mögliche finanzielle Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgeglichen werden. Manchmal kann es jedoch sein, dass du aufgrund deiner Behinderung höhere Ausgaben gehabt hast, die gar nicht mehr durch den Pauschbetrag abgedeckt sind. Hier kannst du bei der Steuererklärung eine außergewöhnliche Belastung angeben.

Eine außergewöhnliche finanzielle Belastung sind beispielsweise Klinikaufenthalte oder Heilkuren in Zusammenhang mit deiner Behinderung. Auch Ausgaben für den barrierefreien Umbau der Wohnung, Privatschulbesuche der Kinder mit Behinderungen, Anschaffung besonderer Hilfsmittel wie Rollstühle können geltend gemacht werden. Daher lohnt es sich, sämtliche Belege aufzubewahren. Im Zweifel kann ein Steuerberater die Chancen für die Anerkennung einer finanziellen Belastung einschätzen.

Sparen mit dem eigenen Auto: Kfz-Steuer

Das Auto ist immer noch eines der beliebtesten Transportmittel für Rollstuhlfahrer und wenig überraschend gibt es auch noch die Möglichkeit, mit dem eigenen Auto Steuer zu sparen: Im Rahmen des Nachteilausgleichs im Straßenverkehr hast du Anspruch auf eine Minderung deiner KFZ-Steuer um 50 Prozent. Allerdings darfst du diesen Vorteil nur wahrnehmen, wenn du darauf verzichtest, kostenlos den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Wenn du sowieso hauptsächlich nur im Auto unterwegs bist, ist eine günstigere KFZ-Steuer eine interessante Option, Geld zu sparen. Falls du dich umentscheidest, geht dies ebenfalls problemlos: Der Wechsel zwischen KFZ-Steuer-Vergünstigung und kostenlosem Transport im Nahverkehr kann jederzeit beantragt werden.

Wie beim Steuerfreibetrag können auch bei der KFZ-Steuer die Eltern profitieren, wenn sie die Kinder zum Beispiel zur Schule fahren müssen. Hier sollte man ebenfalls unter Umständen mit einem Steuerberater sprechen, damit man nicht aus Versehen in einer Steuerfalle tappt und am Ende mehr zahlen muss.

Pflegepauschbetrag nicht vergessen

Angehörige können einen sogenannten Pflege-Pauschbetrag beantragen, wenn sie durch die Betreuung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, außergewöhnliche Belastungen haben. Die Höhe beträgt 924 Euro pro Jahr und kann auch nur für einige Monate beantragt werden. Wichtig ist, dass der Gepflegte entweder „hilflos“ (Merkzeichen H) eingestuft wurde oder Pflegestufe III hat.

Informationen der Bundesländer

Einige Bundesländer haben sowohl in Papierformat als auch online wichtige Informationen zu steuerlichen Nachteilsausgleich-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Hier lohnt sich ein Blick, da jedes Land unter Umständen andere Nachweise benötigt oder Sonderregelungen hat. Niedersachsen, Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind nur einige der Länder, die steuerrechtliche Informationen bereithalten.

Weitere finanzielle Vorteile

Nicht nur im Steuerwesen, auch beim Studieren oder in der Berufsausbildung kannst du finanzielle Unterstützung bekommen. Unser Artikel über Stipendien für Menschen mit Behinderungen stellt die wichtigsten Träger vor.